FESTIVAL NEWSFLASH
+++ 16.11.2011 - Ticket-Vorverkauf für das Synthage Festival 2012 hat begonnen +++
LIVE ON STAGE
FR. 08.06.2012
18:00
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DOORS OPEN
19:00 - 19:30
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SEELENNACHT
20:00 - 20:45
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WORT-TON
21:15 - 22:15
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X-IN JUNE
22:45 - 23:45
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MINERVE
SA. 09.06.2012
18:00
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DOORS OPEN
19:00 - 19:30
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FRAGILE INSIDE
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DE' LECTRIX
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TOXIC·N·BLUE
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SYNTHAGE Media Group
SYNTHAGE Records

Daniel Hofmann
Lindenstrasse 36
15230 Frankfurt (Oder)
Germany

Fax:   +49 (0) 335 - 38 707 29
Mobil: +49 (0) 176 4 886699 0
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Bewerbungen / Anfragen an:
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22155 Hamburg
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - SYNTHAGE FESTIVAL

Synthage Media Group
Lindenstrasse 36
15230 Frankfurt (Oder)

Geschäftsführung: Daniel Hofmann

Fax: +49 (0) 335 – 3870729

festival [at] synthage.de
festival.synthage.de


1. Beim Einlaß zur Veranstaltungsstätte erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch das Ordnungspersonal. Es ist untersagt, Video-/ Foto-/ Tonaufnahmegeräte ohne Genehmigung des Veranstalters mitzubringen. Ausgenommen sind Handys mit Kamerafunktion / Kleinbildkameras zum rein privaten Gebrauch. Gleichfalls untersagt sind das Mitbringen sämtlicher Gegenstände aus Glas (ausgenommen Arzneimittel), Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Gegenständen den Eintritt verweigern.

2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher in der Veranstaltungsstätte Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel, etc.) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, diesen Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Als wichtiger Grund gilt gleichfalls ein beim Einlaß offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand eines Besuchers. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlußrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

3. Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluß von der Veranstaltung. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

4. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.

5. Der Besucher betritt die Veranstaltungsstätte auf eigene Gefahr. Für Sach- und Körperschäden wird keine Haftung übernommen. Der Besucher ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltungsstätte selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Für eventuelle Beschädigungen am KFZ eines Besuchers übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

6. Das Rauchen in der Veranstaltungsstätte ist ausschließlich im dafür gekennzeichneten Raucherbereich gestattet.

7. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Eine Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.

8. Alle gültigen Tageskarten für das Synthage Festival werden beim Einlass entwertet. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Tageskarte ihre Gültigkeit. Alle gültigen Kombi-Karten werden separat entwertet. Der Besucher hat dafür Sorge zu tragen, den jeweilig verbleibenden Kontrollabschnitts der Kombi-Karte nicht durch Abriss zu entwerten. Mit Tickets ohne gültigen Kontrollabschnitt erfolgt kein Einlaß. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust des Tickets.

9. Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht keine Haftung des Veranstalters für gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruht. Die Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten des Veranstalters beruht. Der Veranstalter haftet auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt deutsches Recht. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig, ist der Gerichtsstand Frankfurt (Oder). Erfüllungsort ist Eisenhüttenstadt. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflußt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.